Coronavirus: Aktuelle Informationen für Eltern

Liebe Eltern, 

hier erfahrt ihr alle Informationen rund um Coronavirus und unseren Umgang mit der Pandemie im Betrieb. Wir halten euch regelmäßig auf dem Laufenden!

 

Allgemein gelten die Vorschiften, die im Dokument "Umgang mit Kindern mit leichten Krankheitssymptomen" zusammengefasst sind. Diese könnt ihr als PDF runterladen. 

Umgang mit Kindern mit leichten Krankheitssymptomen
Umgang mit Kindern mit leichten Krankhei[...]
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Rahmenbedingungen in der eingeschränkten Notbetreuung (Stufe 3)

 

In einem Schreiben vom bayerischen Staatsministerium vom 12. August, welches euch vor Start des Kitajahres zugegangen ist, wird genau beschrieben, mit welchen Erkältungssymptomen eure Kinder die Einrichtung besuchen dürfen. Seit dem heutigen Sonntag befinden wir uns in Stufe 3. Grundsätzlich dürfen alle Kinder in der Einrichtung betreut werden, obwohl wir wieder in eine Notbetreuung übergehen. Da wir aber eine kleine Einrichtung sind sehen wir da noch keinen Bedarf Kinder grundsätzlich auszuschließen. ABER: alle Kinder, die schon leichte Krankheitssymptome haben (Schniefnase, Husten... Etc) dürfen die Einrichtung NICHT betreten und dürfen folglich nicht betreut werden. Ein Kind mit leichten Erkältungssymptomen, welches jedoch einen aktuellen negativen COVID-Test vorweisen kann, darf betreut werden.

Hier der Ausschnitt aus dem Schreiben der Staatsregierung: 

Bei Stufe drei ist die Zahl der Kinder, die die Einrichtung besuchen dürfen, generell zu beschränken. Soweit Kinder im eingeschränktem Notbetrieb die Einrichtung grundsätzlich besuchen dürfen, aber milde Krankheitssymptomen aufweisen, dürfen die Kinder die Einrichtung nur nach einem negativen Corona-Test betreten. 
 
Verschlechtert sich der Allgemeinzustand des Kindes während des Besuchs, bitten wir Sie, Ihr Kind möglichst rasch von der Kindertageseinrichtung abzuholen. Sie können Ihr Kind dann wieder in die Kindertageseinrichtung bringen, wenn es wieder in einem guten Allgemeinzustand ist und die Symptome abgeklungen sind, insbesondere Fieberfreiheit besteht.

 

Zusätzlich zu den bestehenden Hygieneregeln werden die Erzieherinnen auch im Kontakt zu den Kindern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Kinder im Hort müssen während des Aufenthalts in der Einrichtung ebenfalls eine Maske tragen und dürfen diese nur zum Essen abnehmen. Wir bitten euch inständig die bestehenden Regelungen zu beachten. Maske in der Einrichtung, Abstand und Hände waschen sind grundlegende Verhaltensweisen um das Ansteckungsrisiko zu verringern. Da wir davon ausgehen, dass Stufe 3 noch einige Zeit bestehen bleiben wird, behalten wir uns vor strengere Maßnahmen durchzusetzen, da wir mit dem jetzigen Konzept personell bald an unsere Grenzen stoßen werden. Wir hoffen, dass es nicht soweit kommen wird, aber ggf. müssen wir die Betreuungszeiten kürzen oder die Gruppen verkleinern. 

Quelle: Leitfaden zum Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen von Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Hier zum Download: 

 

Elternpflichtstunden

 

Die Eltern der Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder leisten über das gesamte Kitajahr 8 Pflichtstunden ab. Diese können bei verschiedenen Aktionen und durch Erledigung diverser Aufgaben gesammelt werden. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie werden viele Aktionen ausfallen bzw. auf eine andere Art und Weise durchgeführt. Dennoch bleibt die Pflicht zur Ableistung der Pflichtstunden bestehen. Informiert euch bitte regelmäßig über die Aushänge in der Garderobe, wo eure Unterstützung benötigt wird. Gerne könnt ihr hier auch die Erzieherinnen ansprechen, diese haben einen guten Überblick über offene Aufgaben. Habt ihr Pflichtstunden abgeleistet, könnt ihr diese ganz formlos bei Andrea vom Vorstand melden. Dazu einfach eine kleine Nachricht per Whatsapp oder eine Mail oder ein kleiner Zettel ins Fach mit allen Infos (wer, wann, was) schicken. 

Elterndienststunden

 

 Die Eltern der Kindergarten- und Hortkinder leisten zusätzlich noch 4 Dienststunden je Halbjahr ab. Wie die Ableistung der Dienststunden in Zukunft organisiert werden kann ohne gegen das Hygienekonzept zu verstoßen, werden wir prüfen und geben euch zeitnah Informationen dazu. Für den Kochdienst am Freitag und auch den Elterndienst am Kind in der Gruppe gilt derzeit, dass er nur mit einer gleichbleibenden Person durchgeführt werden kann. Wechselnde Personen sind nicht möglich. Das heißt, wer sich vorstellen kann und es zeitlich einrichten kann über einige Wochen freitags zu kochen, kann sich gerne bei den Erzieherinnen oder beim Vorstand melden. Wenn ihr hierzu noch Fragen habt, meldet euch gerne.

Veranstaltungen 2020
 

Alle Veranstaltungen, die mit Eltern stattfinden sollen werden dieses Jahr ersatzlos gestrichen. Hierzu zählen insbesondere das Laternenfest, der Weihnachtsbasar und das Adventsstündchen. Natürlich werden die Erzieherinnen für die Kinder in der Einrichtung eine Alternative anbieten. 

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